Einbürgerungen

Österreich liegt nach den Ergebnissen einer vergleichenden Studie des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung aus dem Jahr 2001 auf westeuropäischer Eben an siebenter und letzter Stelle im Hinblick auf die Integrationsfreundlichkeit seines Einbürgerungsrechts. Dies vor allem auf Grund der im europäischen Vergleich überlangen Wohnsitzfristen, die für eine Einbürgerung in Österreich notwendig sind, und des unveränderten Grundsatzes, Doppelstaatsbürgerschaften nicht zuzulassen.

Die Mindestaufenthaltsdauer, nach der ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden kann, liegt in Österreich bei zehn Jahren und damit höher als in anderen Ländern (abgesehen von der Schweiz, wo eine 12-jährige Mindestwohndauer nachgewiesen werden muss). Die 10-Jahres-frist kann auf vier bis sechs Jahre reduziert werden, wenn besonders berücksichtungswürdige Gründe vorliegen. Die Einbürgerung liegt im Ermeesen der Behören. Ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht erst nach 30 Jahren ununterbrochenenem Aufenthalt in Österreich bzw. nach 15 Jahren, wenn die AntragstellerInnen, ihre im Gesetz nicht näher definierte nachhaltige persönliche und berufliche Integration nachweisen können.

Werden die Vorstellungen, die im Regierungsprogramm der zweiten ÖVP-FPÖ-Regierung vom Februar 2003 definiert sind, umgesetzt, ist mit einer zusätzlichen Erschwerung der Einbürgerung zu rechnen. Dort wird als Maßnahme die "Einschränkung der Möglichkeit einer vorzeitigen Einbürgerung vor Ablauf von 10 Jahren" Wohnsitz in Österreich formuliert.

Im Jahr 2002 hat die Zahl der Einbürgerungen in Wien mit insgesamt 14.983 Personen erneut zugenommen. Gegenüber dem Vorjah (13.671 Einbürgerungen) entspricht dies einer Steiegerung von rund 10%. 14.671 der neuen österreichischen StaatsbürgerInnen haben ihren Hauptwonsitz in Wien, der Rest (312) betrifft sogenannte auslandswirksame Einbürgerungen. Unter den Eingebürgerten halten sich Frauen und Männer die Waage. 7.319 eingebürgerten Frauen stehen 7.644 Männer gegenüber.

Bei den Herkunftsländer der neuen österreichischen StaatsbürgerInnen in Wien - wien auch im gesamten Bundesgebiet - liegt abermals die Türkei mit 4.642 Eingebürgerten an der Spitze. Dies entspricht einem Plus von rund 19% gegenüber dem Vorjahr und rund 31% aller Einbürgerungen des Jahres 2002. An der zweiten Stelle der Einbürgerungstatistike - auch dies ein Trend, der während der gesamten 1990er Jahr beobachtet werden konnte - steht mit 2.315 Eingebürgerten Serbien und Montenegro (ehem. BR Jugoslawien), mit einer allerdings sehr geringen Zunahme gegenüber 2001 von nur 0,4%. Die drittgrößte Gruppe der neu eingebürgerten Personen sind mit 1.7000 Einbürgerungen MigrantInnen aus Bosnien-Herzegowina. Am stärksten zugenommen hat die Zahl der Einbürgerungen unter den polnischen Staatsangehörigen. Die Einbürgerungszahl erhöhte sich von 364 im jahr 2001 auf 616 im Jahr 2002. Zurückgegangen ist im Gegensatz dazu die Zahl der Einbürgerungen von rumänischen Staatsangehörigen, die im Jahr 2001 die höchste Steigerungsrate aufwies.

Hoch ist die Einbürgerungsrate in Wien weiterhin unter asiatischen MigrantInnen. So wurden 493 indische StaatsbürgerInnen im Laufe des Jahres 2002 österreichische StaatsbürgerInnen, 471 Menschen aus der VR China und 350 PhilippinInnen.

Interessant ist die Entwicklung der Rechtsgründe, auf Basis derer die Einbürgerungen erfolgten. Zurückgegangen ist erneut der vorzeitigen Einbürgerungen (nach vier bzw. sechs Jahren Wohnsitz); ein Rechtsgrund, der bis Mitte 1990er Jahre in Wien relativ liberal gehandthabt wurde. Zu Beginn der 1990er Jahre lag der Anteil dieser vorzeitigen Einbürgerungen jährlich bei rund 20%. 1999 waren es nur mehr 11,8% und im Berichtsjahr erfolgte ein weiterer Rückgang auf 5,3%. Demgegenübere weiter angestiegen ist die Zahl der Ermessenseinbürgerungen nach 10 Jahren Wohnsitz in Österreich. Lag ihr Anteil zu Beginn der 1990er Jahre ebenfalls bei rund einem Fünftel, ist er im Jahr 2000 auf mehr als ein Viertel und im letzen Jahr auf rund 34% gestiegen. Der häufigste Rechtsgrund, auf dessen Basis im Jahr 2001 Einbürgerungen erfolgten, ist die Ersteckung der Verleichung der Staatsbürgerschaft auf EheparterInnen und minderjährige Kinder mit einem Gesamtanteil von 43,8%.

Einbürgerungen 2002
Türkei 4.642
BR Jugoslawien 2.315
Bosnien-Herzwgowina 1.700
Kroatien 1.013
Polen 616
Indien 493
VR China 471
Rumänien 402
Ägypten 392
Philippinien 350
Mazedonien 343
Iran 208
Slowakei 155
Bulgarien 149
Bangladesch 148
Sonstige 1.586
Summe 14.983

 

 

 

 

 

 

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